Seit August 2017 besitzen wir nach den §§1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung, die ERLAUBNIS zur Arbeitnehmerüberlassung!
Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
Hier können Sie sich das Merkblatt für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter herunterladen